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  • Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, BGBl I 2016 S. 3153,
  • Neue Regelung zur Verlustverrechnung einer Kapitalgesellschaft, § 8d KStG i.d.F. des Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften vom 20.12.2016, BGBl. I 2016 S. 2998,
  • Vorsteuerabzug bei Rechnungsberichtigung, BFH, Urteil vom 20.10.2016 – V R 26/15,
  • Aktuelles zu Betriebsveranstaltungen, BMF-Schreiben vom 07.12.2016 – IV C 5 – S 2332/15/10001,
  • Kapitalauszahlung einer Pensionskasse, BFH, Urteil vom 20.09.2016 – X R 23/15.

 

01. März 2017

Strafzahlungen und Schadenersatz des Arbeitgebers

Entschädigungen

Richtet ein Arbeitnehmer einen Schaden an, zahlt in vielen Fällen der Arbeitgeber. Auch Verwarngelder, die der Arbeitnehmer wegen Falschparkens zahlen muss, übernimmt oft der Arbeitgeber. Hat der Arbeitnehmer einen Ersatzanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber, leistet dessen Versicherung. Die Finanzämter setzen solche Zahlungen gerne generell als Arbeitslohn an. Ob und in welchem Umfang Zahlungen des Arbeitgebers steuerpflichtige Lohnleistungen darstellen, kommt aber auf den Einzelfall an. Weiterlesen