Leistung · Marktredwitz und Region

Nachfolgeberatung. Übergeben, ohne zu verschenken.

Ob Betrieb, Praxis oder Immobilie: Eine Übergabe gelingt, wenn sie früh geplant ist. Dann lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen, Verschonungsregeln einhalten und die Versorgung der Übergeber sichern.

Nachfolge & VermögenUnternehmen & SelbstständigePrivatpersonen

Nachfolgeberatung

Nachfolge im Unternehmen

Übergabe an Kinder, an Mitarbeiter oder Verkauf an Dritte: Wir bewerten das Unternehmen, rechnen die steuerlichen Folgen der Varianten durch und gestalten den Übergang schrittweise, etwa über Beteiligungen, Nießbrauch oder Rentenzahlungen. Die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen prüfen wir mit ihren Behaltensfristen und Lohnsummen.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Persönliche Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu; wer früh überträgt, nutzt sie mehrfach. Wir planen Schenkungen, Familienheim, Immobilienübertragungen und Güterstandslösungen gemeinsam mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt und erstellen die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.

Praxisübergabe und Verkauf

Für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten ist die Praxisübergabe meist der größte Vermögensvorgang des Berufslebens. Wir begleiten Bewertung, Kaufpreisverhandlung, Freibetrag und ermäßigten Steuersatz beim Veräußerungsgewinn und den Übergang der Mitarbeiter.

  • Testament und Erbvertrag steuerlich abstimmen
  • Vorweggenommene Erbfolge und Versorgungsleistungen
  • Unternehmensbewertung nach anerkannten Verfahren
  • Nachfolge in Familiengesellschaften und Beteiligungen

Für wen

Für wen diese Leistung gedacht ist.

  • Unternehmerinnen und Unternehmer, die in den nächsten Jahren übergeben wollen
  • Familien mit Immobilien- und Betriebsvermögen
  • Praxisinhaber vor Übergabe oder Verkauf
  • Erben und Beschenkte mit Erklärungspflicht

Passt dazu

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Fragen zu Nachfolgeberatung

Kurz beantwortet.

Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist: anrufen. +49 9231 509104-0.

Wann sollte man mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Idealerweise fünf bis zehn Jahre vor der geplanten Übergabe. Dann lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen, Behaltensfristen einhalten und Nachfolger in Ruhe einarbeiten. Aber auch kurzfristig lässt sich meist noch viel gestalten.

Was passiert steuerlich, wenn nichts geregelt ist?

Dann greift die gesetzliche Erbfolge mit den gesetzlichen Freibeträgen, oft mit Erbengemeinschaften, Streit und unnötiger Steuer. Eine Regelung muss nicht kompliziert sein; wichtig ist, dass sie existiert und zu den Zahlen passt.

Ersetzen Sie den Notar oder Rechtsanwalt?

Nein. Verträge und Testamente gestalten Notare und Rechtsanwälte; wir liefern die steuerliche Planung, die Bewertung und die Erklärungen und stimmen uns eng ab, damit das Ergebnis zusammenpasst.

Kontakt

Ein Gespräch sagt mehr als jede Website.

Rufen Sie an, schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten, vor Ort oder per Video.

Anschrift
Steuerkanzlei Schuffenhauer
Fritz-Thomas-Str. 1
95615 Marktredwitz
Telefon
+49 9231 509104-0
E-Mail
info@stb-schuffenhauer.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag08:00 – 17:00 Uhr
Freitag08:00 – 13:00 Uhr

Anfrage an die Kanzlei

Worum geht es?

Wir melden uns an einem Werktag zurück, in der Regel innerhalb eines Tages. Ihre Angaben unterliegen unserer Verschwiegenheitspflicht.