Leistung · Marktredwitz und Region
Lohnbuchhaltung. Pünktlich, richtig, ohne Nachfragen.
Lohnabrechnung ist Vertrauenssache gegenüber Ihren Beschäftigten und Pflichtprogramm gegenüber Krankenkassen, Finanzamt und Berufsgenossenschaft. Wir übernehmen beides, jeden Monat zum vereinbarten Termin.
ArbeitgeberUnternehmen & SelbstständigeHeilberufe
Alle Beschäftigungsformen
Vollzeit, Teilzeit, Minijob, kurzfristige Beschäftigung, Auszubildende, Werkstudenten, Rentner im Betrieb: Jede Form hat eigene Regeln bei Steuer und Sozialversicherung. Wir rechnen sie richtig ab, inklusive Sachbezügen, Firmenwagen, Zuschlägen und Einmalzahlungen.
Meldungen und Bescheinigungen
An- und Abmeldungen, Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldungen, Jahresmeldungen an die Berufsgenossenschaft, Entgeltbescheinigungen für Krankenkassen und Behörden, A1-Bescheinigungen bei Auslandseinsätzen: Wir melden fristgerecht und elektronisch, Sie bekommen die Abrechnungen und Auswertungen digital oder auf Papier.
Prüfungen und Sonderfälle
Bei Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung oder des Finanzamts stellen wir die Unterlagen zusammen und begleiten die Prüfung. Bei Kurzarbeit, Mutterschutz, Elternzeit, Pfändungen oder Austritten wissen Sie, was zu tun ist, bevor es eilt.
- Digitale Lohnakte und Zugang für Beschäftigte auf Wunsch
- Baulohn und Branchenbesonderheiten nach Absprache
- Bescheinigungswesen und Statistikmeldungen
- Begleitung von Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen
Für wen
Für wen diese Leistung gedacht ist.
- Arbeitgeber mit einem bis mehreren hundert Beschäftigten
- Handwerk, Gastronomie, Handel und Industrie
- Praxen mit Teilzeit- und Minijob-Kräften
- Vereine und gemeinnützige Einrichtungen
Passt dazu
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Fragen zu Lohnbuchhaltung
Kurz beantwortet.
Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist: anrufen. +49 9231 509104-0.
Welche Unterlagen brauchen Sie bei einer Neueinstellung?
Den ausgefüllten Personalfragebogen mit Steuer-Identifikationsnummer, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse und Bankverbindung, den Arbeitsvertrag und bei Minijobs die Erklärung zur Rentenversicherungspflicht. Den Fragebogen stellen wir Ihnen bereit.
Bis wann müssen Änderungen bei Ihnen sein?
Wir vereinbaren einen festen Stichtag im Monat. Was bis dahin vorliegt, ist in der Abrechnung; Nachträge rechnen wir im Folgemonat ab, Korrekturen sind jederzeit möglich.
Übernehmen Sie auch die Lohnbuchhaltung allein, ohne Finanzbuchhaltung?
Ja. Viele Betriebe lassen nur den Lohn bei uns erstellen. Die Buchungsdaten stellen wir dann Ihrem Buchhalter oder Ihrer Software zur Verfügung.
Kontakt
Ein Gespräch sagt mehr als jede Website.
Rufen Sie an, schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten, vor Ort oder per Video.
- Anschrift
- Steuerkanzlei Schuffenhauer
Fritz-Thomas-Str. 1
95615 Marktredwitz - Telefon
- +49 9231 509104-0
- info@stb-schuffenhauer.de
- Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag08:00 – 17:00 UhrFreitag08:00 – 13:00 Uhr
